AGB-Kommissionsverkauf

  1. Der/die KommittentIn überlässt Michael Beck für den im Vertrag festgelegten Zeitraum (in der Regel 1 Jahr) das Fahrrad in Kommission, zum Zweck des Verkaufs an Dritte.
  2. Michael Beck behält das Fahrrad während dieser Zeit in den Verkaufsräumen und bietet es Dritten zum Kauf an, wobei er in der Preisgestaltung und Verkaufstätigkeit frei ist.
  3. Allfällige Interessenten wird der/die KommittentIn an Michael Beck weiterleiten.
  4. Wird das Fahrrad nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes verkauft, wird gemeinsam über die weitere Vorgangsweise entschieden. Wird eine Retoursendung per Lieferung vereinbart, gehen diese zu Lasten des/der KommittentIn.
  5. Bei vorzeitiger Auflösung des Kommissionsvertrages durch den/die KommitentIn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 eingehoben.
  6. Sofern sich der/die KommittentIn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Vertragszeitraumes bei Michael Beck meldet, geht die Ware in Michael Becks Eigentum über und wird nach einer Verweildauer von 1 Jahr fachgerecht entsorgt.
  7. Die Kommissionsware ist gegen Feuer- und Wasserschaden versichert.
  8. Michael Beck verpflichtet sich, sorgsam mit der ihm zur Verfügung gestellten Kommissionsware umzugehen. 

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